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Hauseingangstüren

Hauseingangstüren

Wir bieten Ihnen Haustüren aus Kunststoff, Holz, Aluminium und in der Premiumvariante in einer Kombination aus Holz innen und Aluminium außen.
Wartung und Prüfung von Brandschutztüren

Wartung und Prüfung von Brandschutztüren

Brandschutztüren sind sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr Pflichten des Betreibers Gemäß den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und den Bauordnungen der Länder ist ausschließlich der Eigentümer bzw. der Betreiber einer Immobilie für die Sicherheit aller Mitarbeiter und Besucher verantwortlich. Das beinhaltet auch die regelmäßige Wartung und Prüfung Ihrer Anlagen mindestens einmal pro Jahr, um sicherzustellen, dass sie zuverlässig funktionieren und von ihnen kein Gefährdungspotenzial ausgeht. Die Gewährleistung der Funktionsfähigkeit von Sicherheitseinrichtungen, wie z. B. Brandschutzanlagen oder Fluchttürsteuerungen, liegt ebenfalls beim Betreiber. Die durchgeführten Wartungen und Prüfungen müssen dabei schriftlich dokumentiert werden, idealerweise in einem Prüfbuch. Die erforderlichen Wartungsarbeiten sollten auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Das Unterlassen regelmäßiger Wartung kann zu folgenden Konsequenzen führen: Der Eigentümer haftet für Schäden bzw. Personenschäden in unbegrenzter Höhe, wenn sie aufgrund einer Funktionsstörung
Feuerschutz

Feuerschutz

Risiken minimieren Überall da, wo Menschen zusammen kommen – Zuhause, im Betrieb, in Hotels oder öffentlichen Gebäuden – steht Sicherheit an erster Stelle. Sie müssen nicht mit dem Schlimmsten rechnen, aber geprüfte und zugelassene Feuerschutztüren beruhigen ungemein. Sie bewahren, sichern und schützen. Es ist unsere Aufgabe, diese Funktion bestmöglich umzusetzen. Auf die Technik kommt es an. Verdeckt liegender Türschließer: Der Türschließer ist ein Muss bei Feuerschutztüren. Ob man ihn sieht oder nicht liegt bei Ihnen. Verschiedene Varianten von Türschließern und Montagearten machen vieles möglich. Spezielle, geprüfte Bänder sorgen für Sicherheit und Komfort. Für jeden Anspruch gibt es die passende Lösung. T30-1, AHS Typ 1 Feuerschutzelement mit Holzzarge | stumpf | Ahorn CPL | Zarge mit verdeckt liegendem Türschließer DORMA ITS 96 Funktionen Türen müssen für jede Aufgabe speziell gerüstet sein. Vom geprüften Schallschutz bis zu Rauch-, Feuer- oder Strahlenschutz bieten wir die passende Tür, perfekt auf Ihre Ansprüche abgestimmt. Außerdem können unsere Funktionstüren zusätzlich um Sonderfunktionen wie Einbruchhemmung je nach Anforderung ergänzt werden. Rauchschutz Rauchschutztüren sind meistens mit Feuerschutztüren kombiniert und  verhindern die Ausbreitung von Rauch. Sie halten Flucht- und Rettungswege rauchfrei und verhindern eine Ausbreitung des Rauches in umliegende Räume. Gerade in Gebäuden mit hohem Besucheraufkommen wie z.B. Schulen, Universitäten, Hotels, Kaufhäusern, Bürogebäuden, Kindergärten, Krankenhäusern und Banken sind Türen Pflicht, die feuerhemmend oder rauchhemmend sind. INFO: Weitere technische Informationen zu diesem Produkt finden Sie hier Türen Produktfinder Interaktiv Türen-Modellübersicht Unsere Marken Liebe zum Detail Funktionstüren Individuelle Lösungen